Wenn Sie berufstätig sind und während der Erbringung von Dienstleistungen einen Unfall erleiden oder wenn Sie berufstätig sind und an einer Krankheit leiden, die es Ihnen unmöglich macht, Dienstleistungen zu erbringen. Es muss unterschieden werden zwischen
UNFALL BEI DER ARBEIT:
Die Definition findet sich in Artikel 156 LGSS: "Ein Arbeitsunfall ist jede Körperverletzung, die der Arbeitnehmer bei oder infolge seiner Arbeit erleidet ".
Wie aus der Definition hervorgeht, kann ein Arbeitsunfall sowohl als Folge der Arbeit als…
