Was ist ein internationaler Telearbeitnehmer?
Ein Arbeitnehmer, der sich in Spanien aufhalten darf, um eine Arbeit oder eine berufliche Tätigkeit im Fernabsatz für Unternehmen mit Sitz außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets durch die ausschließliche Nutzung von Computer-, Telematik- und Telekommunikationssystemen auszuüben.
Wer kann eine Genehmigung als internationaler Telearbeitnehmer erhalten?
Ein volljähriger Staatsangehöriger eines Drittlandes (gilt nicht für EU-Bürger oder Personen, auf die EU-Recht Anwendung findet).
Kann ein Selbständiger als internationaler Telearbeitnehmer gelten?
Ja, solange Sie eine berufliche Beziehung durch einen Handelsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen nachweisen können, für das Sie mindestens drei Monate lang arbeiten, und das Unternehmen Ihren Transfer nach Spanien genehmigt.
Ist die Anmeldung bei der Sozialversicherung in Spanien obligatorisch?
Ja, wenn Sie in Spanien arbeiten, ist eine Registrierung obligatorisch, und es gibt zwei mögliche Fälle:
- Arbeitnehmer: Das Unternehmen muss sich bei der Sozialversicherung anmelden, um den Telearbeiter hier im Rahmen der allgemeinen Regelung registrieren zu können.
- Selbständiger Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer muss sich beim System für Selbstständige (RETA) anmelden.
Die Verpflichtung, sich bei der Sozialversicherung anzumelden, kann nur durch den Import des Anspruchs aus dem Heimatland ersetzt werden, sofern ein internationales Sozialversicherungsabkommen zwischen Spanien und diesem Land besteht und die Sozialversicherungsbehörde des Heimatlandes ein Dokument auf der Grundlage dieses Abkommens für Telearbeiter ausstellt, das einen vorübergehenden Versicherungsschutz in Spanien bietet.
Es ist wichtig zu wissen, dass nur einige der Länder, mit denen ein Abkommen besteht, eine Versicherungsbescheinigung für Telearbeiter ausstellen.
- Wenn das Unternehmen eine Niederlassung in Spanien hat, kann ich sie über dieses Unternehmen der Sozialversicherung anschließen oder das Recht auf Sozialversicherung aus Ländern importieren, mit denen ein Abkommen auf der Grundlage dieser Übertragung besteht?
In diesem Fall würden sie nicht als Telearbeiter gelten, sondern als Arbeitnehmer mit innerbetrieblicher Versetzung (ICT), für die diese Zahl und ihre spezifischen Anforderungen gelten.
Welche weiteren Anforderungen sind erforderlich?
Sich nicht unrechtmäßig in Spanien aufzuhalten.
- Keine Vorstrafen in Spanien und in dem Land/den Ländern, in dem/denen sie in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung gewohnt haben (Bescheinigung/en des Landes, in dem sie in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung gewohnt haben, und eine eidesstattliche Erklärung, dass sie in den letzten fünf Jahren in den Ländern, in denen sie gewohnt haben, nicht vorbestraft waren, müssen vorgelegt werden).
- Sie müssen eine öffentliche Versicherung (durch Anmeldung bei der Sozialversicherung) oder eine gleichwertige private Krankenversicherung bei einer in Spanien zugelassenen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben. Eine Reiseversicherung ist nicht gültig, ebenso wenig wie eine Versicherung, die sich auf die Erstattung von Krankheitskosten beschränkt, und auch nicht für Personen mit Wartezeiten oder Zuzahlungen gilt.
- über ausreichende finanzielle Mittel für sich und ihre Familienangehörigen während ihres Aufenthalts in Spanien verfügen.
Können sie in Spanien andere Arbeiten ausführen?
Zwei Szenarien sind möglich, immer unter der Prämisse, dass ihre Arbeit ausschließlich mit Hilfe von Computern, Telematik- und Telekommunikationsmitteln und -systemen durchgeführt werden kann:
- Arbeitsverhältnis: In Spanien können Sie nur für das Unternehmen arbeiten, das seinen Sitz außerhalb des nationalen Territoriums hat, für das Sie Telearbeit leisten.
- Berufliche Beziehung: Sie können für ein in Spanien ansässiges Unternehmen arbeiten, solange Sie die berufliche Beziehung zu dem Unternehmen aufrechterhalten, bei dem Sie die Zulassung beantragen, und der Prozentsatz dieser Arbeit mit dem/den spanischen Unternehmen eine berufliche Beziehung ist (niemals ein Arbeitsverhältnis) und 20 % Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit nicht überschreitet.
Welche Abwesenheitszeiten außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets kann ein Telearbeiter ansammeln?
Sie dürfen maximal sechs Monate pro Kalenderjahr abwesend sein, um weiterhin eine Genehmigung zu erhalten.
Können Familienangehörige eine Genehmigung/ein Visum erhalten?
Ja, der Ehegatte oder eine Person, zu der eine vergleichbare Beziehung besteht, die minderjährigen oder volljährigen Kinder, die wirtschaftlich vom Inhaber abhängig sind, aber selbst keine Familieneinheit bilden, und die unterhaltsberechtigten Verwandten in aufsteigender Linie, die zu den ausländischen Staatsangehörigen kommen oder sie begleiten, können gemeinsam und gleichzeitig oder nacheinander eine Genehmigung und gegebenenfalls ein Visum beantragen.
Können Familienmitglieder in Spanien arbeiten?
Ja, die vierte Zusatzbestimmung des Gesetzes 14/2013 legt fest, dass die Aufenthaltserlaubnis zum Aufenthalt und zur Arbeit (sowohl als Selbständiger als auch als Arbeitnehmer) berechtigt.
Ist ein Nachweis über ein finanzielles Minimum (Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts) erforderlich?
Ja, Antragsteller für internationale Telearbeitsaufenthaltsvisa oder -genehmigungen müssen nachweisen, dass sie für sich und ihre Familienangehörigen über finanzielle Mittel in Höhe der folgenden Beträge verfügen:
- Inhaber von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen: ein Betrag in Höhe von 200% des monatlichen Mindestlohns (SMI).
- Familieneinheiten, zu denen zwei Personen gehören, wobei die titulierende Person und die zusammengeführte Person mitgezählt werden: mindestens 75% des SMI. Für jedes weitere Mitglied zu den beiden oben genannten Personen werden 25% des SMI verlangt.
Diese Beträge können durch einen Vertrag, Lohnabrechnungen, eine Bescheinigung des Entsendeunternehmens usw. nachgewiesen werden.
Diana Caballero CEO – Gründungspartnerin Martínez & Caballero Abogados