Wer hat Anspruch auf die Zulage für Hausangestellte und Saisonarbeitskräfte?
Personen, die vor dem Inkrafttreten des Ausnahmezustands als Hausangestellte registriert waren, haben Anspruch auf die Zulage für Zeitarbeitnehmer: Sie haben die Erbringung von Dienstleistungen in einem oder mehreren Haushalten ganz oder teilweise eingestellt, um das Risiko einer Übertragung aufgrund der Gesundheitskrise der Covid-19. Auch diejenigen, die während der Gesundheitskrise entlassen wurden oder deren Vertrag gekündigt wurde.
Wie hoch ist die Leistung?
Die Höhe…
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