
ERWERB DER SPANISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH AUFENTHALT
Um die spanische Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt zu erlangen, muss die Dauer des Aufenthalts des Betreffenden in Spanien während der gesetzlich festgelegten Zeiträume geprüft werden. ALLGEMEINE NORM In der Regel können Sie die spanische Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie sich seit zehn Jahren rechtmäßig und ununterbrochen unmittelbar vor der Antragstellung in Spanien aufgehalten haben. AUSNAHMEN Dies ist die allgemeine Regel, aber es gibt Ausnahmen, in denen die Anmeldefristen verkürzt werden: Fünf Jahre: für Personen, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde. Zwei Jahre: für








