SORGERECHT UND BESUCHSRECHT IN ZEITEN DES CORONAVIRUS. ZUGANG DER ELTERN IN VERSCHIEDENEN PROVINZEN

Die Situation, in der wir uns durch das Coronavirus befinden, verändert uns und beeinträchtigt Tag für Tag die normale Entwicklung unseres Lebens. Erst vor wenigen Wochen hat der amtierende Präsident der Generalitat, Pere Aragonès, der Schließung der Stadt Katalonien für einen Zeitraum von 15 Tagen zugestimmt, ebenso wie der Schließung der Stadt an den Wochenenden.

Wie wirkt sich dies auf Familien aus, in denen die Eltern in verschiedenen Provinzen leben?

Ist die Nichteinhaltung der durch Gerichtsbeschluss festgelegten Besuchsregelung gerechtfertigt? Die Antwort ist nein.

Die Tatsache, dass uns geraten wird, zu unserer eigenen Sicherheit zu Hause zu bleiben, muss mit der Einhaltung der durch ein Gerichtsurteil festgelegten Besuchsregelung einhergehen, insbesondere wenn die Eltern in verschiedenen Provinzen leben. Die Nichtbeachtung des Urteils ist nicht gerechtfertigt.

Daher muss der Austausch von Kindern mit dem anderen Elternteil immer stattfinden. Die vereinbarten Sorgerechts- und Besuchsregelungen müssen eingehalten werden. Bei diesem Austausch ist es wichtig, den Umzug des Elternteils, der die Kinder hat, in die Wohnung des anderen Elternteils zu begründen.

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die folgenden Unterlagen zur Begründung Ihrer Reise vorzulegen:

  1. Bescheinigung der Eigenverantwortung für Reisen nach und aus Katalonien aufgrund der Gesundheitskrise durch COVID-19.

  2. Führen Sie eine ausgedruckte Kopie des Urteils und der Besuchsvereinbarung mit sich.

Zu diesem Zweck empfehlen wir von Martínez & Caballero Abogados, dass Sie immer die vorgeschriebene Besuchsregelung einhalten und die Reise zur wirksamen Erfüllung dieser Regelung mit den dafür vorgesehenen Unterlagen begründen.

Anna Nicolas Torán

Anwalt für Familienrecht von Martínez & Caballero Abogados