WIRTSCHAFTLICHE GEFÄHRDUNG, MASSNAHMEN FÜR GEFÄHRDETE FAMILIEN UND GRUPPEN

Gemäß dem Königlichen Gesetzesdekret 11/2020 vom 31. März.

  • WIRTSCHAFTLICHE ANFÄLLIGKEIT: AUTOMATISCHE ANWENDUNG DES MORATORIUMS FÜR LEASINGVERBINDLICHKEITEN im Falle von Großgrundbesitzern und öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften oder -einrichtungen.

Wer kann eine Stundung der Miete beantragen?

  • Personen, die sich aufgrund des Coronavirus in einer finanziell schwierigen Lage befinden,
    in dem Monat, der dem Antrag auf Aufschub vorausgeht, durch das Coronavirus wirtschaftlich gefährdet sind:
  • Arbeitslos.
  • Innerhalb einer ERTE.
  • Sie haben ihre Arbeitszeit reduziert, um sich um ältere Menschen oder Minderjährige zu kümmern.

Wenn man Unternehmer ist oder in einer ähnlichen Situation, hat man einen erheblichen Einkommensverlust.

Die Person mit einem Vertrag über den gewöhnlichen Aufenthalt, der gemäß dem Gesetz über die städtischen Mietverhältnisse unterzeichnet wurde, die sich in einer Situation wirtschaftlicher Bedürftigkeit befindet (siehe Art. 5 des Königlichen Erlasses) und die sich in einer Situation wirtschaftlicher Bedürftigkeit befindet (siehe Art. 5 des Königlichen Erlasses) und die sich in einer Situation wirtschaftlicher Bedürftigkeit befindet (siehe Art. 5 des Königlichen Erlasses). der Vermieter ist ein öffentliches Wohnungsunternehmen oder ein Großvermieter, d. h. eine natürliche oder juristische Person, die mehr als zehn städtische Grundstücke besitztohne Garagen und Abstellräume, oder eine bebaute Fläche von mehr als 1.500 m2, innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieses königlichen Gesetzesdekrets:

Der Vermieter muss innerhalb von höchstens 7 Arbeitstagen eine der beiden Möglichkeiten mitteilen:
  1. Eine 50%ige Ermäßigung der Miete für die Dauer des Alarmzustands, in jedem Fall aber maximal vier Monate.mit einer Höchstdauer von vier Monaten in jedem Fall.
  • Ein Moratorium für die Zahlung der Miete.

  • Aussetzung von Räumungsklagen und Zwangsräumungen für schutzbedürftige Haushalte ohne Wohnungsalternativen.
Aufgehängt Räumungsklagen aus Wohnraummietverträgen wegen der Auswirkungen von COVID-19, wonach die der Mieter befindet sich in einer sozial oder wirtschaftlich schwachen Situation Die maximale Zeitspanne, während der dieses RD-Gesetz vom 2. April bis zum 2. Oktober 2020 in Kraft bleibt, beträgt 6 Monate ab dem Datum des Inkrafttretens dieses RD-Gesetzes im BOE, d.h. vom 2. April bis zum 2. Oktober 2020.

¿Wer kann sich in einer Situation wirtschaftlicher Gefährdung befinden?

sich in einer Situation der Arbeitslosigkeit befinden, – in einer ERTE sind, – ihre Arbeitszeit aus Gründen der Betreuung älterer Menschen oder Minderjähriger reduziert haben, – als Arbeitgeber oder unter ähnlichen Umständen einen erheblichen Einkommensverlust erleiden, PLUS die folgenden Voraussetzungen erfüllen Anforderungen:

    • Das Gesamteinkommen der Mitglieder der Familieneinheit* erreicht in der Regel nicht die Grenze des Dreifachen des monatlichen öffentlichen Indikators für das Mehrfacheffekteinkommen (IPREM), d. h. etwa 1.614 € pro Monat. Die IPREM kann für jedes unterhaltsberechtigte Kind oder jedes Kind über 65 Jahre in der Familieneinheit um das 0,1-fache erhöht werden (0,15, wenn es sich um eine Alleinerziehenden-Familie handelt). Diese Grenze erhöht sich auf das Vier- bzw. Fünffache des IPREM, wenn einer der Angehörigen der Familieneinheit eine erklärte Behinderung von mehr als 33 % bzw. 65 % aufweist.
    • Die Miete zuzüglich der Grund- und Versorgungskosten beträgt mindestens 35 % des Nettoeinkommens aller Mitglieder der Familieneinheit.
    • Keines der Mitglieder der Familieneinheit ist Eigentümer einer Wohnung oder hat das Nießbrauchrecht an einer Wohnung in Spanien.
Unter dem Begriff FAMILIENEINHEIT ist Folgendes zu verstehen: die Person, die die Miete schuldet, ihr nicht rechtlich getrennter Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner und die in der Wohnung lebenden Kinder, unabhängig von ihrem Alter, einschließlich der Kinder unter Vormundschaft, Betreuung oder Pflege sowie deren nicht rechtlich getrennter Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, die in der Wohnung leben.
    • Die folgenden Personen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Gefährdung infolge der gesundheitlichen Notlage COVID-19 Die wirtschaftliche Gefährdung infolge der durch COVID-19 verursachten gesundheitlichen Notlage gilt als nicht gegeben: Eigentümer oder Nießbraucher einer Wohnung in Spanien ist die Person, die der Mieter ist, oder eine der Personen, die die Familieneinheit bilden, die die Wohnung bewohnt,

      mit Ausnahmen.

  • WENN DER VERMIETER EIN ANDERER ALS DER GROSSE HAUSHALTER IST und öffentliche Wohnungsbaugesellschaften oder -körperschaften (Art. 8).

Die Person in gefährdeten Situationen (Art. 5) kann innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieses Königlichen Gesetzesdekrets einen Antrag stellen:

  • Vorübergehende und außerordentliche Stundung der Mietzahlung.

der Vermieter muss die Bedingungen für die Stundung oder Ratenzahlung der Schuld, die er akzeptiert, oder die Alternativen innerhalb einer Frist von höchstens 7 Arbeitstagen mitteilen.

Wenn der Vermieter keine Vereinbarung akzeptiert, kann er das Programm der Übergangsfinanzierungshilfe in Anspruch nehmen, das in Artikel 9 des Königlichen Erlasses geregelt ist.Zugang zu dem in Artikel 9 des Königlichen Erlasses geregelten Programm der Übergangsfinanzierungshilfe:
  • Dabei handelt es sich um von der ICO garantierte Bankdarlehen für Personen, die sich in einer gefährdeten Situation im Sinne der obigen Definition befinden. Die Kriterien und Anforderungen werden durch einen Erlass des Ministeriums für Verkehr, Mobilität und städtische Agenda ergänzt.
  • Sie haben eine Rückzahlungsfrist von bis zu sechs Jahren, die in Ausnahmefällen um weitere vier Jahre verlängert werden kann, und sind für den Antragsteller mit keinerlei Kosten und Zinsen verbunden.
  • Diese Zuschüsse müssen zur Zahlung der Miete für die Anmietung von Wohnraum verwendet werden und dürfen höchstens sechs Monatsmieten abdecken.
  • Sie kann auch von Mietern großer Gabelungen beantragt werden.
  • AUSSERORDENTLICHE VERLÄNGERUNG VON MIETVERTRÄGEN ÜBER DEN GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT.

Bei Verträgen über die Anmietung von Dauerwohnraum, bei denen innerhalb des Zeitraums vom Inkrafttreten dieses Königlichen Gesetzesdekrets bis zu dem Tag, an dem seit dem Ende des Alarmzustands zwei Monate verstrichen sind, die in dem Artikel vorgesehene Frist für eine obligatorische Verlängerung oder die in dem Artikel vorgesehene Frist für eine stillschweigende Verlängerung abgelaufen ist, wird der Mietvertrag nicht um einen Zeitraum von zwei Monaten verlängert.
Artikel 10 Absatz 1
der
LAU
angewendet werden können, auf Antrag des Mietersangewendet werden kann, eine außerordentliche Verlängerung der Vertragslaufzeit um maximal 6 Monate.. Ein solcher Antrag auf eine außerordentliche Verlängerung muss vom Vermieter akzeptiertes sei denn, die Parteien haben einvernehmlich andere Bestimmungen oder Bedingungen festgelegt.