NEWS: GARANTIERTES BÜRGERGELD (GNI)

Am Dienstag, den 28. APRIL, hat die Regierung der Generalitat die Verordnung zum Gesetz über das garantierte Bürgergeld (Renta Garantizada de Ciudadanía, RGC) verabschiedet, mit der es auf mehrere benachteiligte Gruppen ausgedehnt wird und die es ermöglicht, die Leistung auch bei Teilzeitarbeit zu erhalten:

  • Große Familien.
  • Langzeitarbeitslose im Alter von über 55 Jahren.
  • Es schließt Frauen, die Opfer männlicher Gewalt geworden sind, als Begünstigte ein.

WAS IST EIN GARANTIERTES BÜRGERGELD (GNI)?

Das garantierte Bürgergeld (Renta garantizada de ciudadanía, RGC) ist die Sozialleistung, die den
ein Mindesteinkommen für ein menschenwürdiges Leben für Menschen und Familieneinheiten, die von Armut betroffen sind. Ziel ist es, ihre Autonomie und ihre aktive Teilnahme an der Gesellschaft zu fördern. Es ist ein Sozialleistung finanzieller Art, die regelmäßig gezahlt wird.

WER HAT ANSPRUCH AUF DIESE LEISTUNG?

Jede Person, die in den letzten zwei Monaten vor der Antragstellung über ein Einkommen von weniger als 100 % des katalanischen Indikators für ausreichendes Einkommen verfügt und mit Ausnahme des gewöhnlichen Wohnsitzes kein Vermögen besitzt. (Ab 2020 liegt die Einkommensgrenze bei 664 € pro Monat in zwölf Zahlungen).

Wenn Sie eine Familie haben und mit ihr zusammenleben?

Sie können das garantierte Einkommen der Staatsbürgerschaft (RGC) erhalten, wenn das Einkommen Ihrer Familie geringer ist als:

  • 664 € pro Monat, wenn ein Einzelmitglied.
  • 996 € pro Monat, wenn zwei Mitglieder.
  • 1.096 € pro Monat, wenn drei Mitglieder vorhanden sind.
  • 1.196 pro Monat, wenn es vier Mitglieder gibt.
  • 1.208 pro Monat, wenn fünf oder mehr Mitglieder.
  • Wenn Sie über 23 Jahre alt sind.
  • Wenn Sie keine ständige stationäre oder medizinische Versorgung erhalten und sich nicht in einem regulären Strafvollzug befinden.
  • Wenn Sie seit zwei Jahren in Katalonien leben.

IST SIE MIT DEM ARBEITSLOSENGELD VEREINBAR?

Es kann ein Zuschlag gewährt werden:

  • Wenn das Einkommen weniger als 664 Euro pro Monat beträgt (nur für Alleinstehende).
  • Wenn Sie über 23 Jahre alt sind.
  • Wenn Sie keine dauerhaften stationären oder medizinischen Leistungen erhalten und sich nicht in einem normalen Strafvollzug befinden
  • Wenn Sie seit zwei Jahren in Katalonien leben.

2 15. April 2020

WAS IST NEU AN DER VERORDNUNG?

Neben der Kompatibilität der Teilarbeit mit dem GCR für kinderreiche Familien und Arbeitslose über 55 Jahre – die bereits für Alleinerziehende bestand – für Menschen in Ausbildung oder Nutzer von Wohndienstleistungen.

Er sieht die „Vereinbarkeit und Nichtabzugsfähigkeit“ von wirtschaftlichen Leistungen für die berufliche Ausbildung, sowohl für die Erstausbildung als auch für die Beschäftigung, in Verbindung mit der Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten vor und legt Ausnahmetatbestände für gefährdete Kinder unter 23 Jahren fest.

IST DIE LEISTUNG MIT TEILZEITVERTRÄGEN VEREINBAR?

Die Beihilfe wird auch mit unregelmäßigen Arbeitszeiten vereinbar sein, wobei nur die Tage berücksichtigt werden, an denen tatsächlich ein Beitrag geleistet wird, und die unregelmäßigen Tage nach Kalendermonaten berechnet werden, um „Arbeitnehmer mit sehr kurzen und kurzen Arbeitszeiten“ nicht zu benachteiligen (‚consellera‘ de Presidència, Meritxell Budó).

Quelle:

  • Ministerium für Arbeit, soziale Angelegenheiten und Familie
    https://treballiaferssocials.gencat.cat/ca/ambits_tematics/pobresa_i_inclusio_social/renda_garan
    tida_ciutadania/castellano/rentagarantizada/
  • Gesetz 1/2020, vom 17. Februar, zur Änderung des Gesetzes 14/2017 über das garantierte Einkommen
    der Staatsbürgerschaft
    https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2020-2840