Dispenza muss die CCSE-Prüfung ablegen, um die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Befreiung zur Erlangung der spanischen Staatsangehörigkeit

Es gibt viele Zweifel bezüglich des neuen Verfahrens zur Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft, und insbesondere kommen viele unserer Kunden in unser Büro, um uns über die Tests zu befragen, die durchgeführt werden müssen, um die spanische Staatsbürgerschaft beantragen zu können und somit die sozialen Wurzeln in Spanien nachzuweisen.

Diese Tests haben verschiedene Phasen durchlaufen. Zu Beginn gab es keinerlei Kontrolle, geschweige denn einen Test, so dass Personen, die die spanische Staatsangehörigkeit erwerben wollten, lediglich die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen nachweisen mussten.

Anschließend und nach einem rechtlichen Vakuum wurde eine kleine Prüfung vor dem Beamten durchgeführt, dem Sie die Unterlagen im Standesamt übergeben haben. Diese Entwicklung war mit großen Problemen verbunden, da die von den Beamten gestellten Fragen nicht einheitlich waren, sondern von Person zu Person variieren konnten, was zu völliger Ungleichheit führte, je nachdem, wie komplex oder einfach die Fragen waren.

Erst im Jahr 2015 wurde eine präzise und genaue Regelung der für die Beantragung der spanischen Staatsangehörigkeit erforderlichen Prüfungen getroffen, und so entstand das bekanntere Königliche Dekret 1004/2015 vom 6. November, das die Verordnung zur Regelung des Verfahrens für den Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt genehmigt.

Als allgemeine Regel wurde festgelegt, dass alle Personen, die die spanische Staatsangehörigkeit aufgrund ihres Wohnsitzes beantragen wollen, zwei Prüfungen ablegen müssen: Der Test zu verfassungsrechtlichen und soziokulturellen Kenntnissen (CCSE) und der Test zur Beherrschung der spanischen Sprache (DELE). Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen, in dem Spanisch eine Amtssprache ist, sind von dieser zweiten Prüfung befreit.

Gibt es Ausnahmen für die Nichtabnahme des CCSE-Tests?

Dies wird durch die Verordnung JUS/1625/2016 vom 30. September über die Abwicklung von Verfahren zur Erteilung der spanischen Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt, die am 12. Oktober 2016 veröffentlicht wurde, beantwortet. Und in den Artikeln 10.5 und 6 wurden vier Ausnahmen von der CCSE-Prüfung festgelegt.

  • Personen, die nicht lesen und schreiben können.
  • Menschen mit Lernschwierigkeiten
  • Diejenigen, die in Spanien ausgebildet wurden und den ESO (obligatorischer Sekundarschulabschluss) bestanden haben.
  • Minderjährige unter 18 Jahren und Personen mit geänderter Geschäftsfähigkeit.

Bislang hat die für die Bearbeitung von Anträgen auf spanische Staatsangehörigkeit zuständige Stelle, die Generaldirektion des Registers und der Notare, noch kein Formular für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder einer Ausnahmegenehmigung eingeführt und wartet auf die Veröffentlichung des Justizministeriums.

Neu ist, dass das Justizministerium denjenigen, die ihr ESO-, FP-, Bachiller- oder Universitätsstudium in Spanien abgeschlossen haben, erlaubt, einfach das Diplom vorzulegen, das den Abschluss dieser Studien bestätigt.
Diana Caballero Aguirre.
Gründungsmitglied von Martínez Caballero Abogados.