FLÜCHTLINGSSTATUS ODER SUBSIDIÄRER SCHUTZ?
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, was die beiden Konzepte voneinander unterscheidet. Dazu müssen wir die Artikel 3 und 4 des Gesetzes 12/2009 vom 30. Oktober berücksichtigen, das das Recht auf Asyl und subsidiären Schutz regelt. So:
Wie in Artikel 3 festgelegt, ist der Flüchtlingsstatus: „Die Flüchtlingseigenschaft wird jeder Person zuerkannt, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, ihres Geschlechts oder…
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