Eine Durchsuchung ist eine Ermittlungsmaßnahme, die die Grundrechte einschränkt und im Rahmen eines Strafverfahrens durchgeführt werden kann.
Die spanische Verfassung erkennt den besonderen Schutz an, den die Wohnung verdient, da sie der Ort ist, an dem sich das intimste und private Leben der Menschen abspielt. So legt Artikel 18 der Verfassung die Unverletzlichkeit der Wohnung und den ihr gebührenden verfassungsrechtlichen Schutz fest. Er besagt, dass die Wohnung nicht ohne die Zustimmung des Eigentümers oder ohne richterliche Genehmigung betreten werden darf, außer in Fällen von flagrante delicto.
In diesem Sinne erstreckt sich der Begriff „Domizil“ nicht nur auf das Haus oder die Wohnung einer Person, sondern auf alle Räume, in denen die Person ihre Intimität ausleben und ihr Privatleben entwickeln kann. Zum Beispiel: ein Hotelzimmer, ein Wohnwagen, ein Einzelzimmer in einer Wohnung, usw.
Das Betreten und Durchsuchen der Wohnung darf nur in den folgenden Fällen durchgeführt werden:
1. Im Falle der Zustimmung des Inhabers
Meistens wird diese Zustimmung gegenüber Polizeibeamten erteilt und muss ausdrücklich und ohne Zwang vom Eigentümer der Wohnung und der Person, gegen die ermittelt wird, gegeben werden. Es ist ratsam, dass sie schriftlich oder zu Protokoll gegeben wird, um die Umstände und die Art und Weise, wie sie erteilt wurde, zu beweisen.
Die Einwilligung kann nur vom Eigentümer der Wohnung gegeben werden, d.h. von der Person, die dort ihr Privat- oder Intimleben führt, was eine andere Person als der Eigentümer oder Mieter der Wohnung sein kann. Befindet sich die Person, gegen die ermittelt wird, in Haft, muss die Zustimmung außerdem in Anwesenheit ihres Anwalts erteilt werden.
2. Für den Fall, dass eine Straftat in flagranti begangen wird
Wenn die Gewissheit besteht, dass genau in diesem Moment ein Verbrechen in der Wohnung begangen wird, ist die Polizei befugt, die Wohnung zu betreten, um das Verbrechen zu verhindern. Zum Beispiel, wenn sie Hilferufe hören, wenn sie beobachten, dass ein Verbrechen von außerhalb der Wohnung begangen wird usw.
3. Im Falle einer gerichtlichen Genehmigung
Im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung kann der Richter irgendwann einer Durchsuchung einer Wohnung nach Beweisen oder Spuren, der Verhaftung eines Verdächtigen, der Sicherstellung von Dokumenten oder anderen Beweismitteln usw. zustimmen.
Der Richter muss eine Entscheidung erlassen, in der er die Gründe für die Genehmigung der Einreise angibt und die Kriterien der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit begründet, die die Durchführung des Verfahrens unerlässlich machen.
Die Durchsuchung wird von Polizeibeamten in Anwesenheit des Rechtsbeistands des Gerichts durchgeführt und es muss ein Bericht erstellt werden, in dem alle durchgeführten Maßnahmen und alle gefundenen Gegenstände festgehalten werden.
Sara Gabernet
Rechtsanwältin Expertin im Rechtswesen
M&CAbogados