Wie beantrage ich eine Aufenthaltskarte für einen Familienangehörigen eines EU-Bürgers?

Wie beantrage ich eine Aufenthaltskarte für EU-Familienangehörige oder EU-Bürger in Spanien?

Die Aufenthaltskarte für EU-Familienangehörige oder EU-Bürger ist ein Dokument, das von jedem Familienangehörigen eines spanischen Bürgers oder eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, der nicht die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzt, beantragt werden muss, wenn er zu ihnen nachzieht oder sie begleitet und sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten wird.

Mit dieser Karte kann sich der Antragsteller nicht nur in Spanien aufhalten, sondern auch als Selbständiger oder Angestellter unter den gleichen Bedingungen wie ein Spanier arbeiten, und zwar für einen ununterbrochenen Zeitraum von 5 Jahren, solange die Verbindung aufrechterhalten wird.

Welche Familienangehörigen eines spanischen Staatsbürgers oder eines Angehörigen eines anderen EU-Landes können die Aufenthaltskarte für Familienangehörige in der EU erhalten?

Ehegatte, sofern die Vereinbarung oder die Erklärung der Ungültigerklärung der Ehe oder der Scheidung noch nicht erfolgt ist.

Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft (d. h. unverheiratete oder feste Partnerschaft), die in einem öffentlichen Register eines Mitgliedstaats der Union oder eines Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums eingetragen ist.

Unmittelbares Kind eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums oder seines Ehegatten oder eingetragenen Partners.

Direkter Nachkomme des Unionsbürgers oder des Bürgers des Europäischen Wirtschaftsraums oder seines mit ihm zusammenlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners.

Familienangehörige, die im Herkunftsland des Unionsbürgers unterhaltsberechtigt sind.

Anna Nicolàs Torán.
Rechtsanwältin bei Martínez Caballero Abogados.