Wie beantrage ich eine Aufenthaltskarte für einen Familienangehörigen eines EU-Bürgers?

So beantragen Sie die Aufenthaltskarte eines Familienangehörigen eines EU-Bürgers

Wie beantrage ich eine Aufenthaltskarte für ein Familienmitglied eines EU-Bürgers in Spanien?

Die Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Bürgers der Europäischen Union ist das Dokument, das es Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union besitzen, aber einen spanischen Staatsbürger oder einen Bürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz begleiten oder ihm nachziehen, erlaubt, sich legal in Spanien aufzuhalten.

Dieser Aufenthaltstitel ist hauptsächlich in der Königlichen Dekret 240/2007über die Einreise, die Freizügigkeit und den Aufenthalt von Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihren Familienangehörigen in Spanien.

Die Aufenthaltskarte muss beantragt werden, wenn sich der Familienangehörige länger als drei Monate in Spanien aufhalten wird.

Der Erhalt dieser Karte erlaubt es dem Inhaber, sich legal in Spanien aufzuhalten und sowohl als Angestellter als auch als Selbständiger unter den gleichen Bedingungen wie ein spanischer Staatsbürger zu arbeiten. Die Genehmigung wird im Allgemeinen für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt, sofern die familiäre Beziehung, die das Aufenthaltsrecht begründet hat, aufrechterhalten wird.

Die Familienmitglieder, die von dieser Karte profitieren können, sind diejenigen, die eine direkte Verbindung zu dem Unionsbürger haben.

Erstens kann der Ehepartner eines spanischen Staatsbürgers oder eines anderen EU-Landes einen Antrag stellen, vorausgesetzt, es liegt keine Scheidung, Ungültigkeitserklärung oder Trennung vor.

Sie kann auch von einem Partner beantragt werden, mit dem der Bürger in einer eheähnlichen Beziehung lebt, vorausgesetzt, der Partner ist in einem öffentlichen Register für unverheiratete Partner in Spanien oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums eingetragen.

Direkte Kinder des Unionsbürgers oder seines Ehegatten oder eingetragenen Partners können die Karte ebenfalls beantragen, sofern sie unter 21 Jahre alt sind oder über 21 Jahre alt sind und in der Obhut des Unionsbürgers leben.

Dazu gehören auch die direkten Verwandten in aufsteigender Linie des Unionsbürgers oder seines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners, sofern sie ihm gegenüber unterhaltsberechtigt sind.

In bestimmten Fällen können auch andere Familienangehörige in den Genuss der Gemeinschaftsregelung kommen, wenn nachgewiesen wird, dass sie finanziell von dem EU-Bürger abhängig sind oder mit ihm im Herkunftsland leben.

Um die Aufenthaltskarte für einen Familienangehörigen eines EU-Bürgers zu beantragen, müssen Sie den Antrag bei der Ausländerbehörde des Wohnorts in Spanien einreichen.

Zu den normalerweise erforderlichen Unterlagen gehören der Nachweis der familiären Beziehung, die Meldebescheinigung des EU-Bürgers, eine gemeinsame Volkszählungsmeldung und Unterlagen, die belegen, dass der EU-Bürger über ausreichende finanzielle Mittel verfügt oder in Spanien arbeitet.

Sobald der Antrag eingereicht wurde, hat die Verwaltung etwa drei Monate Zeit, um die Akte zu bearbeiten. Wenn die Entscheidung positiv ausfällt, muss der Antragsteller zur entsprechenden Polizeistation gehen, um seine Fingerabdrücke abnehmen zu lassen und den physischen Ausländerausweis zu erhalten.

Die Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern ist eine der häufigsten Möglichkeiten, die Situation von Familienangehörigen spanischer oder EU-Bürger, die sich in Spanien aufhalten möchten, zu regeln.

Daher ist es wichtig, jeden Fall richtig zu analysieren und die Unterlagen vor der Einreichung des Antrags ordnungsgemäß vorzubereiten, um Verzögerungen oder mögliche Forderungen der Verwaltung zu vermeiden.

Anna Nicolàs Torán.
Rechtsanwältin bei Martínez Caballero Abogados.

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