Was ist das?
Bescheinigt, dass Sie in der Stadt Barcelona wohnhaft sind.
Wer kann sich bewerben?
Personen, die aus einer anderen Gemeinde in Spanien oder aus dem Ausland nach Barcelona ziehen, müssen sich im Einwohnerregister von Barcelona eintragen lassen.
Wofür ist es gedacht?
Sie erleichtert den Zugang zu bestimmten Rechten, wie der öffentlichen Gesundheitsversorgung oder der schulischen Grundversorgung für Minderjährige, und ist Voraussetzung für die meisten Verfahren im Zusammenhang mit dem Ausländergesetz (Familienzusammenführung, soziale Wurzeln usw.).
Wie macht man das?
Im Allgemeinen ist für die Registrierung ein Nachweis über die Identität der Person, die sich registriert, und über ihre Adresse erforderlich. Sie sollten jedoch bedenken, dass das Verfahren je nach Fall unterschiedlich ist.
WELCHE ARTEN DER REGISTRIERUNG GIBT ES?
A) Anmeldung an einer festen Adresse: Die vorzulegenden Unterlagen sind unterschiedlich, wenn die Person, die das Verfahren durchführt, Eigentümer der Wohnung ist, in der sie sich anmelden möchte, oder wenn sie zur Miete wohnt. Der Eigentümer oder Mieter kann auch eine ausdrückliche Genehmigung für die Registrierung anderer Personen an der Adresse erteilen.
B) Eintragung von Minderjährigen: Die Eintragung eines Minderjährigen in das Register muss von seinem gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden. – Ausländer über 14 Jahre: Aufenthaltskarte oder Reisepass oder Personalausweis des Herkunftslandes (letzteres Dokument nur, wenn sie der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein angehören). Bei Personen aus dem Vereinigten Königreich gilt auch das Aufenthaltsdokument, das durch das Abkommen über den Austritt aus der Europäischen Union festgelegt wurde. Wenn in den Unterlagen des Minderjährigen nicht alle Angaben zu den Eltern enthalten sind, müssen Sie das Familienbuch (falls es in Ihrem Land eines gibt) oder die Geburtsurkunde oder den Reisepass der Eltern vorlegen, in dem alle Angaben zum Minderjährigen enthalten sind. Ausländer unter 14 Jahren: Familienbuch (falls in Ihrem Land vorhanden) oder Geburtsurkunde oder Reisepass der Eltern, in dem alle Daten des Minderjährigen enthalten sind, und, falls vorhanden, Aufenthaltskarte oder Reisepass (bei Personen aus dem Vereinigten Königreich gilt auch das durch das Abkommen über den Austritt aus der Europäischen Union geschaffene Aufenthaltsdokument) oder Ausweisdokument des Herkunftslandes (letzteres nur, wenn sie der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein angehören).
C) Anmeldung ohne festen Wohnsitz: Auch wenn Sie nicht ständig in einem Haus in Barcelona leben und daher keine Unterlagen über Ihren Wohnsitz vorweisen können, muss die Anmeldung der Person und ihres Familienkerns gewährleistet sein. In diesem Fall muss vor der förmlichen Eintragung die Bescheinigung über die Kenntnis des Wohnsitzes angefordert werden.
Diana Caballero CEO – Gründungspartnerin Martínez & Caballero Abogados