Eingehen einer Lebenspartnerschaft ohne Notar

Willkommen zurück zu unserem Blog. Heute werden wir über zwei Möglichkeiten sprechen, eine Lebenspartnerschaft zu gründen, ohne zum Notar gehen zu müssen, aber vor dem Register für feste Paare in Katalonien. In unserem Blog der letzten Woche sehen Sie die Gründungsurkunde vor einem Notar.

  • EINE EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFT AUF DER GRUNDLAGE EINER UNUNTERBROCHENEN LEBENSGEMEINSCHAFT VON ZWEI AUFEINANDERFOLGENDEN JAHREN EINZUGEHEN.

Wenn Sie mit Ihrem Partner zwei Jahre lang an derselben Adresse gelebt haben, können Sie eine eingetragene Partnerschaft eingehen, ohne einen Notar aufsuchen zu müssen, indem Sie einen Termin beim Register für dauerhafte Partnerschaften in Katalonien vereinbaren oder dies digital tun, wenn einer von Ihnen ein digitales Zertifikat besitzt.

Wenn Sie sich als Lebenspartner für zwei ununterbrochene Jahre anmelden, müssen Sie die folgenden Dokumente mitbringen oder elektronisch übermitteln:

  • Ausweisdokument beider Personen (DNI, NIE, Reisepass)
  • Geburtsurkunden beider Personen (legalisierte oder apostillierte Geburtsurkunden des Ausländers).
  • Bescheinigung über die historische Zählung des Zusammenlebens (Original und aktualisierte Bescheinigung nicht älter als 3 Monate).

Mit diesen Unterlagen können Sie zum Standesamt für unverheiratete Paare in Katalonien gehen und Ihre Dokumente einreichen. Denken Sie daran, dass Sie immer ein Formular mit sich führen müssen, das Sie auf der offiziellen Website der Generalitat finden.

  • EINE EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFT EINGEHEN, WENN SIE WÄHREND DES ZUSAMMENLEBENS GEMEINSAME KINDER HABEN.

Wenn Sie und Ihr Partner während Ihres Zusammenlebens ein gemeinsames Kind bekommen haben, können Sie eine nichteheliche Lebensgemeinschaft eingehen, ohne dass Sie einen Notar aufsuchen müssen und ohne dass Sie zwei Jahre lang zusammengelebt haben müssen.

Wenn Sie Ihren unverheirateten Partner während des Zusammenlebens als gemeinsames Kind anmelden, müssen Sie die folgenden Dokumente mitbringen oder elektronisch übermitteln:

  • Ausweisdokument beider Personen (DNI, NIE, Reisepass)
  • Geburtsurkunden beider Personen (legalisierte oder apostillierte Geburtsurkunden des Ausländers).
  • Bescheinigung über die historische Zählung des Zusammenlebens (Original und aktualisierte Bescheinigung nicht älter als 3 Monate).
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, aus dem die gemeinsame Nachkommenschaft hervorgeht, wenn das feste Paar durch die Geburt eines Sohnes oder einer Tochter während des Zusammenlebens in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft entstanden ist.

Tipp: Liegt kein ausdrücklicher Widerspruch vor, prüft das Justizministerium die gemeldeten Daten automatisch und die Dokumente 1, 3 und 4 müssen nicht vorgelegt werden.

Den Bescheid über die Eintragung als unverheirateter Partner erhalten Sie dann direkt an Ihre Wohnanschrift.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie die offizielle Website der Generalitat de Catalunya konsultieren.


Diana Caballero Aguirre

CEO- Direktor
Martínez Caballero Anwälte.