DIE DRONEN. SCHLÜSSELASPEKTE SEINER VERWENDUNG.

Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, das einen kontrollierten und anhaltenden Flug durchführen kann. Drohnen haben ein großes Potenzial und sind in der Lage, sich sehr schnell über verschiedene Geländetypen und sogar über Hindernisse hinweg zu bewegen. Mit der Steuerung einer Drohne lassen sich faszinierende Bilder machen. In den letzten Jahren hat die Welt der Drohnen ein exponentielles Wachstum erfahren.

AKTUELLE REGELUNGEN UND FRÜHERE PROBLEME

Die staatliche Agentur für Flugsicherheit (AESA) regelt den Einsatz von Drohnen. Die unterstützende Verordnung ist das Königliche Dekret 1036/2017 vom 15. Dezember (zur Änderung des vorherigen Königlichen Dekrets 552/2014 vom 27. Juni).

Die bisherige Verordnung war sehr streng, da sie nur Drohnenflüge für professionelle Zwecke (z. B. Forschung) regelte und Freizeitflüge nicht berücksichtigte. Außerdem wurde nicht regelmäßig überlegt, in welchen Szenarien sie eingesetzt werden könnten. Diese Unzulänglichkeiten oder Lücken in der Verordnung haben in der Praxis viele Probleme verursacht und zu der jetzigen neuen Verordnung geführt.

DIE NEUEN VORSCHRIFTEN. HERVORZUHEBENDE THEMEN

  • Die Möglichkeiten für professionelles Fliegen werden erweitert, insbesondere in städtischen Gebieten oder bei Nacht. Diese Flüge müssen ausdrücklich von der staatlichen Agentur für Flugsicherheit genehmigt werden.
  • Für Nachtflüge muss die Drohne mit einem reflektierenden Element versehen sein: Farbe, Streifen oder Lichter.
  • Sie regelt auch die Beschränkungen für den Freizeit-Drohnenflug in Spanien.

ANFORDERUNGEN FÜR DIE FREIZEITNUTZUNG VON DROHNEN IN SPANIEN

  1. Die Drohne, immer in Sichtweite des Piloten.
  2. Sie darf im Flug niemals 120 m überschreiten.
  3. Es ist verboten, in einem Umkreis von 8 km um Flughäfen, Flugplätze oder kontrollierte Lufträume zu fliegen.
  4. Eine Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen, da der Pilot für alle durch das Flugzeug verursachten Schäden haftet.
  5. Die Drohne muss ein Typenschild mit dem Namen des Herstellers, dem Modell, der Seriennummer (falls zutreffend) und den Kontaktangaben des Piloten tragen.
  6. Das Recht auf Privatsphäre der Personen, die auf den von der Drohne aufgenommenen Bildern zu sehen sind, muss geschützt werden, und bei der Veröffentlichung der Bilder ist besondere Vorsicht geboten, um nicht gegen das Datenschutzgesetz zu verstoßen (besonderes Augenmerk muss auf das Recht auf Ehre und Privatsphäre gelegt werden).

VORSCHRIFTEN FÜR DROHNEN UNTER 250 GRAMM

Je geringer das Gewicht der Drohne ist, desto lockerer sind die Rechtsvorschriften. Allerdings gibt es auch eine Reihe von Voraussetzungen für das Fliegen dieser Art von Drohnen.

  1. Die Drohne darf bis zu 20 Meter über dem Boden über Menschenansammlungen, städtischen Gebieten oder Gebäuden fliegen.
  2. In Nationalparks sowie in Naturschutzgebieten ist das Fliegen verboten.
  3. Flugverbot in einem Umkreis von 8 km um Flughäfen, Flugplätze oder andere kontrollierte Lufträume.
  4. Wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, müssen Sie die Bestimmungen des Gesetzes über den Datenschutz und das Recht auf Ehre und Privatsphäre von Personen einhalten, damit Sie diese nicht verletzen.
  5. Sie müssen die Drohne identifizieren: Hersteller, Drohnentyp, Modell, Seriennummer, Name des Piloten und Kontaktangaben.

BRAUCHE ICH EINE LIZENZ, UM EINE DROHNE IN SPANIEN ZU FLIEGEN?

In diesem Fall muss unterschieden werden zwischen dem Fliegen von Drohnen für berufliche Zwecke und für den Freizeitgebrauch.

  • Für den professionellen Einsatz von Drohnen ist der Besitz einer Drohnenlizenz und die Registrierung als Drohnenbetreiber bei der spanischen Agentur für Flugsicherheit (AESA) erforderlich. Es sollte hinzugefügt werden, dass für Pilotenlizenzen für Leichtflugzeuge für Drohnen bis zu 25 kg ein ärztliches Zeugnis und für Drohnen höherer Kategorien (mit einem Gewicht von mehr als 25 kg) ein ärztliches Zeugnis erforderlich ist.
  • Für Freizeit-Drohnenflüge ist jedoch nur das Wissen erforderlich, um das Fluggerät sicher zu fliegen. Als Freizeitdrohne gilt eine Drohne, die nicht mehr als 2 kg wiegt. Es ist jedoch eine von der staatlichen Flugsicherheitsbehörde genehmigte Sondergenehmigung erforderlich.

NEUE ENTWICKLUNGEN IN DER SPANISCHEN GESETZGEBUNG FÜR 2021

Für das Jahr 2021 wird erwogen, drei Kategorien zur Regelung von Flugbeschränkungen zu schaffen.

  • Offene Kategorie, die Flüge mit geringem Risiko umfasst, die von Amateurpiloten durchgeführt werden.
  • Besondere Kategorie für genehmigungspflichtige Geschäfte mit mittlerem Risiko.
  • Zertifizierte Kategorie, reserviert für Flüge mit hohem Risiko, für die der Pilot als Betreiber zertifiziert sein muss.

Um herauszufinden, wo Sie Ihre Drohne fliegen lassen können, finden Sie auf der Website ENAIRE Drones, die dem Ministerium für öffentliche Arbeiten untersteht, die in ganz Spanien zugelassenen Gebiete. Unabhängig davon, ob die Drohne für professionelle oder Freizeitzwecke eingesetzt wird, müssen Sie die Sicherheit des Fluges gewährleisten und verantwortungsvoll und umsichtig mit ihr umgehen. Außerdem sollten Sie das Flugzeug nie aus den Augen verlieren oder bei ungünstigen Wetterbedingungen, wie Regen oder Wind, fliegen.

Anna Nicolás Torán

Rechtsanwältin bei Martínez & Caballero Abogados