Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, ist ein sehr wichtiger und komplizierter Schritt, da er emotionale und rechtliche Auswirkungen hat. Viele Mandanten haben Angst und glauben, dass dies ein Prozess ist, der viel Kopfzerbrechen bereitet, aber das muss nicht sein. Hier sind einige Empfehlungen, wenn Sie sich scheiden lassen möchten:
Die erste Empfehlung oder der erste Rat, den ich Ihnen gebe, bevor Sie ein Scheidungsverfahren einleiten, ist, eine Familienmediation in Betracht zu ziehen. Es stimmt zwar, dass mit dem neuen Organgesetz 1/2025, das am 3. April 2025 in Kraft treten wird, für viele Prozesse die Teilnahme an einer Familienmediation obligatorisch sein wird, aber dieses Instrument ist sehr nützlich, um zu versuchen, Streitigkeiten friedlich beizulegen. Sie können alles regeln, was mit dem Sorgerecht für Ihre Kinder, dem Unterhalt, der Aufteilung des Vermögens usw. zu tun hat.
Meine zweite Empfehlung lautet, dass Sie versuchen sollten, eine gütliche Einigung mit Ihrem Ex-Ehepartner zu erzielen, um den Prozess schneller und weniger kostspielig zu gestalten. Dies würde langwierige und konfliktreiche Gerichtsverfahren vermeiden.
Die dritte Empfehlung oder der dritte Ratschlag hat mit Ihren Kindern zu tun. Auch sie sind in einen Scheidungsprozess involviert und das kann sie emotional belasten. Sie sollten sie auf diesen Prozess vorbereiten. Versuchen Sie, ihnen zu vermitteln, dass sie keine Schuld an der Scheidung tragen und dass Sie und Ihr früherer Ehepartner weiterhin in ihrem Leben präsent sein werden.
Dies sind einige der Empfehlungen, die ich Mandanten gebe, die in meine Kanzlei kommen und den Prozess beginnen möchten. Wissen Sie nun, welche Rechte Sie haben, wenn Sie sich scheiden lassen wollen?
Was den wirtschaftlichen Aspekt anbelangt, so gilt in Katalonien die Gütertrennung, wie wir umgangssprachlich sagen: „Was Ihnen gehört, gehört Ihnen und was mir gehört, gehört mir“. Die Gütertrennung gilt, es sei denn, in der Ehe wurde eine andere wirtschaftliche Regelung vereinbart. In diesem Sinne sind alle Vermögenswerte, die Sie individuell vor und während der Ehe erworben haben, im Prinzip Ihr alleiniges Eigentum.
Was die finanziellen Aspekte betrifft, so kann bei minderjährigen Kindern vereinbart werden, dass ein Elternteil dem anderen Elternteil Unterhalt zahlt, um alles abzudecken, was mit der Erziehung und Betreuung der Kinder zusammenhängt.
In Bezug auf das Sorgerecht gibt es zwei Arten des Sorgerechts: Die erste Art ist das gemeinsame Sorgerecht. In diesem Fall teilen sich beide Elternteile die Verantwortung für die Betreuung der Kinder zu gleichen Teilen. Es gibt wöchentliches, vierzehntägiges usw. Sorgerecht. Die zweite ist das alleinige Sorgerecht. Bei dieser letzten Typologie hat ein Elternteil das Sorgerecht für das Kind und der andere Elternteil hat eine Besuchsregelung. Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, kann eine schwierige Entscheidung sein, aber bevor Sie damit beginnen, sollten Sie unbedingt diese Empfehlungen beachten und Ihre Rechte kennen.
Anna Nicolàs Torán
Rechtsanwältin Expertin für Familien- und Einwanderungsrecht
M&CAbogados