Empleada deja su puesto de trabajo después de ser despedida

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM ARBEITSRECHT ERSTER TEIL

1.- KANN ICH NACH EINEM FREIWILLIGEN KRANKHEITSURLAUB ARBEITSLOSENGELD BEZIEHEN? Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz freiwillig aufgeben, können Sie kein Arbeitslosengeld erhalten, denn nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen Sie Ihren Arbeitsplatz unfreiwillig aufgegeben haben, um Arbeitslosengeld zu erhalten, da das Arbeitslosenschutzsystem Arbeitnehmer schützt, die arbeitswillig und arbeitsfähig, aber arbeitslos sind. Wenn Sie anschließend bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten und auf dessen Beschluss hin wegen Nichteinhaltung der Probezeit entlassen werden und seit dem Ausscheiden aus dem vorherigen Arbeitgeber nicht mehr als drei Monate…

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