Das neue Gesetz 6/2020 vom 11. November, das bestimmte Aspekte der elektronischen Vertrauensdienste regelt, ergänzt die Verordnung (EU) 910/2014 und hebt das Gesetz 59/2003 vom 19. Dezember über elektronische Signaturen und die mit der Verordnung (EU) 910/2014 unvereinbaren Bestimmungen auf.
WICHTIGSTE NEUERUNGEN.
ELEKTRONISCHE ZERTIFIKATE:
Die Gültigkeit. Sie dürfen nicht länger als 5 Jahre gültig sein.
Überprüfungsmethoden: Es ist vorgesehen, dass andere Methoden wie…
