Was ist neu in Ausländerangelegenheiten 2019

Neues aus dem Bereich der Ausländerpolitik

Um herauszufinden, welche neuen Entwicklungen im Ausländerrecht ab dem 1. Januar 2019 für Ausländer gelten, müssen wir uns in den Kontext einordnen. Ende Dezember tagte der Ministerrat in Barcelona und genehmigte „die Erhöhung des interprofessionellen Mindestlohns um 900 Euro, was sich direkt auf die Einwanderung auswirkt“, und zwar in den Fällen, in denen man als Tourist mit oder ohne Einladungsschreiben nach Spanien einreisen möchte.

Bis 2018 galt, dass für die Einreise in das spanische Hoheitsgebiet der tägliche Besitz eines bestimmten Geldbetrags nachgewiesen werden musste. Wenn das SMI für 2018 also 736,90 € betrug, mussten 73,69 € pro Tag oder der gesetzliche Gegenwert in Fremdwährung nachgewiesen werden. Mit der neuen Erhöhung des SMI müssen Sie nachweisen, dass Sie über 90 € pro Person verfügen.

Wie kann ich die Verfügbarkeit finanzieller Mittel nachweisen, wenn ich nach Spanien einreisen will?

Eine der häufigsten Möglichkeiten ist, dem Beamten das Bargeld zu zeigen. Wir erinnern daran, dass Bargeld nicht das einzige wirtschaftliche Mittel ist, um die Verfügbarkeit wirtschaftlicher Mittel nachzuweisen. Darüber hinaus weisen die Gerichte darauf hin, dass „die ausschließliche Verfügbarkeit von Bargeld der touristischen Tätigkeit nicht innewohnt“ (STSJ Madrid, 29. März 2011, Ro 51/2011); sie kann mit allen rechtlich möglichen Mitteln akkreditiert werden. 

Diana Caballero Aguirre
Gründungsmitglied von Martínez Caballero Abogados.