Leihmutterschaft und Leihmutterschaft sind Begriffe, die demselben Prozess gehorchen, bei dem eine Frau (Leihmutter) den gesamten Schwangerschaftsprozess durchführt und ein Kind für eine andere Person oder ein Paar (Nicht-Gestationsmutter) zur Welt bringt. Von dem Moment an, in dem die Leihmutter das Kind zur Welt bringt, gibt sie ihre gesetzlichen Rechte an dem Kind auf. Die Leihmutterschaft ist in Spanien NICHT erlaubt. Mehr noch, sie ist ausdrücklich verboten (Artikel 10 des Gesetzes 14/2006 vom 26. Mai über die Techniken der…
