Viele Mandanten, die in unsere Kanzlei kommen, fragen uns, wie sie ihre Beziehung zu ihrem Partner formalisieren können. Es stimmt zwar, dass wir die Verbindung mit unserem Partner auch durch eine Ehe formalisieren können, aber in diesem Artikel befassen wir uns mit der Begründung einer häuslichen Partnerschaft.
Wo können wir es einrichten? Wir können dies beim Notar oder direkt beim Register für Lebenspartnerschaften in Katalonien tun.
Wie können wir es einrichten? Unser Zivilgesetzbuch von Katalonien bietet uns drei Möglichkeiten:
Die erste ist, wenn das Zusammenleben mehr als zwei Jahre ununterbrochen gedauert hat. In diesem Fall fordert das Register für Ehepaare des bürgerlichen Rechts die aktualisierte Bescheinigung über die Zählung der historischen Lebensgemeinschaft sowie weitere Dokumente wie den Personalausweis des Paares oder die Geburtsurkunde der Antragsteller an.
Der zweite Fall ist, dass während des Zusammenlebens nachgewiesen wird, dass sie ein gemeinsames Kind haben. In diesem Fall wird das Register für Lebenspartner die wörtliche Geburtsurkunde oder das Familienbuch anfordern, in dem der gemeinsame Nachwuchs eingetragen ist. Es ist wichtig, dass die Geburt während des Zusammenlebens stattgefunden hat.
Die dritte Möglichkeit ist, dass beide Parteien die Beziehung in einer öffentlichen Urkunde formalisieren. In diesem Fall bedeutet dies, dass das Paar zu einem Notar geht, um diese Urkunde zu erstellen. Der Notar wird das Formular für das Zusammenleben und unsere Ausweispapiere verlangen und uns bitten, am Tag der Beurkundung zwei Zeugen mitzubringen.
Sobald die Partnerschaft begründet ist, wird eine Urkunde unterzeichnet und der Notar schickt die unterzeichneten Dokumente an das Zivilregister für Lebenspartnerschaften. Einige Tage oder Wochen später erhalten Sie eine Bescheinigung, die besagt, dass das Paar nun im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen ist. Wenn Sie die Partnerschaft auf eine dieser Arten begründen möchten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Anna Nicolàs Torán
Fachanwältin für Familienrecht
M&CAbogados