Nach der STS vom 18. November 2024 sind die Unternehmen verpflichtet, vor einer Entlassung eine Anhörung anzubieten. In diesem Sinne wird den Unternehmen diese vorherige Formalität auferlegt.
Die erste Formalität ist, dass der Arbeitnehmer schriftlich benachrichtigt wird. Was die Fristen anbelangt, so ist in der Rechtsprechung nichts festgelegt, aber es kann eine angemessene Frist von 24 bis 48 Stunden angesetzt werden, damit der Arbeitnehmer auf diese Benachrichtigung reagieren und die entsprechenden Behauptungen zu den in demselben Schreiben beschriebenen Fakten vorbringen kann.
Können Unternehmen dieses formelle Verfahren vor einer Entlassung auslassen?
In der Regel muss diese Formalität eingehalten werden, um zu vermeiden, dass die Entlassung nicht als ungerechtfertigt eingestuft wird. Es gibt begrenzte Ausnahmen und Ausnahmesituationen, die das Unterlassen dieser Formalität erlauben könnten, aber die Ausnahme gilt nicht automatisch.
Das Unternehmen muss in dem Entlassungsschreiben und in den internen Unterlagen ausdrücklich und detailliert begründen, warum eine außergewöhnliche Situation vorliegt, die eine vorherige Anhörung verhindert. Wie zum Beispiel:
– Materielle Unmöglichkeit, den Arbeitnehmer zu kontaktieren.
– Drohende Verjährung.
– Offensichtlich anerkanntes und bewährtes Verhalten.
– Schwerwiegende Vorfälle, die den Fortbestand des Unternehmens oder die Sicherheit von Personen und Eigentum gefährden und bei denen die Verzögerung durch das Anhörungsverfahren irreparable Schäden verursachen könnte (Belästigung, physische Aggression, ernsthafte Drohungen usw.).
Dieser Umstand muss jedoch im Kündigungsschreiben angegeben werden, und es muss der Grund für die Unterlassung dieser Formalität genannt werden.
Während der Zeit, die dem Arbeitnehmer für die Anhörung eingeräumt wird, kann das Unternehmen bezahlten Urlaub unter Beibehaltung des Gehalts und der Beiträge gewähren, d. h. Aussetzung des Arbeitsverhältnisses, aber nicht des Gehalts.
Krankheitsbedingte Beurlaubung von Arbeitnehmern nach der Kündigung -> Es bestünde kein direkter Zusammenhang zwischen der Krankheit und der Kündigung und es gäbe keine ausreichenden Beweise für eine Diskriminierung aufgrund von Krankheit, um die Kündigung für nichtig zu erklären.
Um jedoch Rechtsstreitigkeiten über den Zeitpunkt des jeweiligen Ereignisses zu vermeiden, wird empfohlen, das Datum und die Uhrzeit der Benachrichtigung eindeutig in der Mitteilung über die Einleitung der Anhörung anzugeben.
Bei Martinez & Caballero Abogados beraten wir Sie gerne!
Sheila Quiroz Sifuentes
Rechtsanwältin Expertin für Arbeitsrecht
M&CAbogados





