Die notarielle Scheidung ist ein einfaches, bequemes und schnelles Verfahren. Wissen Sie, woraus es besteht? Lesen Sie weiter!
Die notarielle Scheidung ist ein Verfahren, das die Auflösung der Ehe zum Ziel hat. Es ist dasselbe, als ob es vor einem Gericht geschehen würde. Viele Menschen glauben, dass eine notarielle Scheidung nicht rechtsgültig ist, aber das ist nicht wahr.
Die Wirkung ist dieselbe, egal ob sie vom Notariat oder vom Gericht bearbeitet wird. Beim Notariat ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt obligatorisch. Bei Gericht ist der Beistand des Anwalts ebenfalls obligatorisch.
Im Falle eines verheirateten Paares ohne minderjährige Kinder oder ohne gemeinsames Vermögen. Dies ist die beste Option.
Nach welchen Unterlagen wird der Notar fragen? Der Notar wird vor allem nach den folgenden Dokumenten fragen: Den Ausweis der Ehegatten, die Heiratsurkunde, den Ehevertrag (ein Dokument, das von den Anwälten erstellt wird) und die Formulare für die Volkszählung.
Viele Mandanten fragen uns, warum sie nach Volkszählungsformularen fragen. Der Grund dafür ist, dass der Notar prüfen wird, ob er sie mitnehmen kann oder nicht. Dies hängt davon ab, ob der Standort des Notariats mit dem Ort übereinstimmt, an dem die Ehegatten gemeldet sind, oder mit ihrer letzten gemeinsamen Adresse.
Sobald alle Unterlagen fertig sind, können Sie einen Termin beim Notar vereinbaren. Der Termin kann praktisch von einer Woche zur nächsten vergeben werden. Mit diesem Verfahren gewinnen wir also an Beweglichkeit.
Zuvor prüft der Notar, ob es sich tatsächlich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, ob seit der Eheschließung mehr als 3 Monate vergangen sind und ob es beispielsweise keine minderjährigen Kinder oder Kinder mit veränderter Geschäftsfähigkeit gibt.
Beim gleichen Termin liest der Notar die Bedingungen der Scheidungsvereinbarung vor und die Parteien müssen erklären, dass sie sich scheiden lassen wollen. Schließlich erhalten wir die Scheidungsurkunde und der nächste Schritt ist, dass der Notar alles an das Standesamt schickt.
Die Notargebühren variieren je nach Fall, liegen aber in der Regel bei etwa 300 €. Diese Gebühren werden zusätzlich zu den Anwaltskosten erhoben.
Wenn Sie daran interessiert sind, Ihre Scheidung schnell, zügig und bequem abzuwickeln, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
ANNA NICOLÀS TORÁN
Anwalt für Familienrecht
M&CAbogados.





