Als ausländische Bürger in Spanien müssen wir bestimmte Verwaltungsverfahren einhalten, um unsere rechtliche Situation in Ordnung zu halten. Es geht nicht nur darum, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, sondern auch darum, diese zu verlängern und dafür zu sorgen, dass wir weiterhin die gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllen.
Eine dieser Voraussetzungen ist die Kontinuität des Aufenthalts auf spanischem Staatsgebiet. Das Ausländergesetz und seine Verordnungen legen fest, dass eine längere Abwesenheit vom Land die Gültigkeit unserer Aufenthaltsgenehmigung beeinträchtigen und sogar zu deren Verlust führen kann. Aus diesem Grund wachen die Ausländerbehörden darüber, dass bei der Beantragung von Verlängerungen oder Verfahren im Zusammenhang mit der Aufenthaltsgenehmigung bestimmte Fristen außerhalb Spaniens nicht überschritten werden.
Um Auslandsaufenthalte nachzuweisen, ist es ratsam, sich die Bescheinigung über die Wanderungsbewegungen zu besorgen. Mit diesem Dokument können Sie nachweisen, dass Sie das Land verlassen haben, und es hilft zu überprüfen, ob Sie das Erfordernis des ständigen Aufenthalts erfüllt haben. Außerdem kann diese Bescheinigung für diejenigen nützlich sein, die die spanische Staatsbürgerschaft durch Wohnsitznahme erwerben möchten, da das Justizministerium sie in einigen Fällen verlangt, um die Einhaltung der gesetzlichen Aufenthaltsdauer zu bestätigen.
Wo können Sie die Bescheinigung über die Wanderungsbewegungen beantragen?
Diese Bescheinigung müssen Sie beim Konsulat Ihres Landes in Spanien beantragen. Dort werden alle Ein- und Ausreisen, die Sie in das und aus dem Land gemacht haben, registriert. Allerdings stellen nicht alle Konsulate dieses Dokument aus. Wenn Ihr Konsulat dieses Dokument nicht ausstellt, können Sie eine Bescheinigung beantragen, aus der hervorgeht, dass das Konsulat diese Art von Dokument nicht ausstellt.
Es ist wichtig klarzustellen, dass diese Bescheinigung immer bei dem Konsulat Ihres Landes in Spanien beantragt werden muss. Es ist nicht möglich, sie bei der Polizei, bei den Einwanderungsbehörden oder beim Amt für territoriale Verwaltung des Justizministeriums zu beantragen.
Dania Leal
Rechtsanwältin Expertin für Einwanderungsrecht
M&CAbogados