In früheren Blog-Beiträgen haben wir Ihnen erklärt, wie Sie eine häusliche Partnerschaft eingehen können. Es kann jedoch vorkommen, dass wir uns entscheiden, die eingegangene Partnerschaft nicht fortzusetzen.
In Katalonien gibt es einige sehr spezifische Gründe, um zu verstehen, dass eine Lebenspartnerschaft erloschen ist. Das Verfahren zur Beendigung muss beim Register für häusliche Partnerschaften in Katalonien durchgeführt werden. Kennen Sie diese Gründe?
Einer der häufigsten Gründe ist die Beendigung des Zusammenlebens mit der Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Was bedeutet das? Es bedeutet, dass ich nicht mehr physisch mit meinem Partner zusammenlebe und das hat Auswirkungen auf die Registrierung. Wenn ich mit einer Bescheinigung über das Zusammenleben nachweisen kann, dass wir nicht mehr zusammenleben, kann ich mit dieser Bescheinigung und durch Ausfüllen eines Antragsformulars das Verfahren beim Register für unverheiratete Partner einleiten. Ich muss also nachweisen, dass der andere Partner derzeit nicht unter meiner Adresse gemeldet ist.
Ein anderer Grund, der vielleicht weniger häufig vorkommt, ist der Tod oder die Todeserklärung eines der Partner. In diesem Fall ist es notwendig, zusätzlich zum Formular (Antrag) die entsprechende Sterbeurkunde vorzulegen.
Wir können auch den folgenden Grund für das Erlöschen finden: die Heirat eines der Partner. Beim Standesamt für häusliche Partnerschaften müssen Sie die vom Standesamt ausgestellte Heiratsurkunde vorlegen.
Ein weiterer sehr häufiger Grund für die Beendigung einer häuslichen Partnerschaft ist, dass beide Parteien in gegenseitigem Einvernehmen beschließen, diese in einer öffentlichen Urkunde zu formalisieren. Da dieses Verfahren beim Notar durchgeführt wird, ist es der Notar selbst, der die öffentliche Urkunde über den zugelassenen Kanal an das Zivilregister für häusliche Partnerschaften sendet, damit die Beendigung eingetragen werden kann.
Schließlich finden wir den folgenden Kündigungsgrund: „Der Wille eines der Lebensgefährten wurde dem anderen zuverlässig mitgeteilt“. Was bedeutet eine zuverlässige Mitteilung? Ich möchte der anderen Person mitteilen, dass ich die Partnerschaft beenden möchte, z.B. indem ich ein Burofax sende.
Was verlangt das Standesamt für Lebenspartnerschaften in diesem Fall? Wir werden gebeten, die Bescheinigung über den Inhalt der Kündigung und die Empfangsbestätigung beizufügen. Es wird eine Bescheinigung über den Inhalt verlangt: Wir werden aufgefordert, nachzuweisen, dass der Inhalt des vorgelegten Schreibens mit dem des versendeten Briefes übereinstimmt. Außerdem werden wir aufgefordert, die Empfangsbestätigung vorzulegen, d.h. die schriftliche Bestätigung der Zustellung, so dass es einen Nachweis darüber gibt, wann und von wem sie empfangen wurde.
Wenn Sie die Beendigung der Partnerschaft bearbeiten möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Anna Nicolàs Torán
Fachanwältin für Familienrecht
M&CAbogados