Befreiung von den CCSE- und DELE-Prüfungen bei der Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt.

Preparación para la prueba CCSE y nacionalidad española

Bei der Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft durch Wohnsitznahme ist eine der grundlegenden Voraussetzungen das Bestehen von zwei Tests: die CCSE-Prüfung (verfassungsrechtliche und soziokulturelle Kenntnisse über Spanien) und die DELE-Prüfung (spanisches Sprachniveau, mindestens A2). Allerdings ist nicht jeder verpflichtet, diese Prüfungen abzulegen.

Was sind die CCSE- und DELE-Prüfungen?

  • CCSE: Prüft Ihr Wissen über die spanische Verfassung und die soziale und kulturelle Realität Spaniens.
  • DELE (Niveau A2 oder höher): Bescheinigt Ihre Kompetenz in der spanischen Sprache.

Beide Prüfungen, die vom Instituto Cervantes abgenommen werden, sind für Personen, die die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, obligatorisch, es sei denn, es liegt ein ordnungsgemäß anerkannter Grund für eine Befreiung oder Teilbefreiung vor.

Wer ist von der DELE-Prüfung befreit?

  1. Personen, deren Amtssprache in ihrem Herkunftsland Spanisch ist, wie z. B. Bürger aus lateinamerikanischen Ländern, Äquatorialguinea, den Philippinen oder Andorra. Diese Befreiung erfolgt automatisch. Sie müssen sie nicht beantragen, aber Sie müssen nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen.
  2. Unter 18 Jahre alt.
  3. Personen mit gerichtlich geänderter Geschäftsfähigkeit.
  4. Personen, die bereits über ein Spanischzertifikat der Stufe A2 oder höher der offiziellen Sprachschulen verfügen.
  5. Personen, die einen Abschluss in offiziellen Studien in Spanien und in Spanisch auf mittlerem oder höherem Niveau haben. Sie umfasst keine Berufszertifikate, Masterabschlüsse oder anerkannten Diplome.
  6. Personen, die die obligatorische Sekundarschulausbildung (ESO) in Spanien abgeschlossen und bestanden haben.

Wer ist von der CCSE-Prüfung befreit?

  1. Unter 18 Jahre alt.
  2. Personen mit gerichtlich geänderter Geschäftsfähigkeit.
  3. Personen, die einen Abschluss in offiziellen Studien in Spanien und in Spanisch auf mittlerem oder höherem Niveau haben. Sie umfasst keine Berufszertifikate, Masterabschlüsse oder Zulassungen.
  4. Personen, die die obligatorische Sekundarschulausbildung (ESO) in Spanien abgeschlossen und bestanden haben.

Was ist mit Menschen, die Analphabeten sind oder Lernschwierigkeiten oder Behinderungen haben?

Personen, die nicht lesen oder schreiben können, die Lernschwierigkeiten haben oder an einer geistigen oder sensorischen Behinderung leiden, sind nicht von der Teilnahme an den Prüfungen befreit. Sie können jedoch eine Teilbefreiung beantragen, die es ihnen ermöglicht, die Prüfungen in einer angepassten Form abzulegen.

Um eine teilweise Befreiung vom CCSE oder DELE aus medizinischen oder pädagogischen Gründen zu beantragen, muss vor der Einreichung des Antrags auf spanische Staatsbürgerschaft durch Wohnsitznahme ein formeller Antrag auf Befreiung beim Justizministerium eingereicht werden. Dem Antrag müssen amtliche ärztliche Berichte beigefügt werden, in denen die medizinische Diagnose, der Grad der Behinderung oder der geistigen oder sensorischen Beeinträchtigung sowie die Unmöglichkeit, die Tests abzulegen, angegeben sind.

Anschließend entscheidet das Justizministerium über den eingereichten Antrag und die vorgelegten Unterlagen und prüft, ob die Teilbefreiung gewährt werden sollte. Wird die Teilbefreiung gewährt, muss sich die Person für die entsprechenden Prüfungen anmelden, damit diese in einer angepassten Form abgelegt werden können. Wenn Sie Zweifel an Ihrem speziellen Fall haben, laden wir Sie ein, uns zu konsultieren. Wir sind Anwälte, die auf die spanische Staatsangehörigkeit spezialisiert sind. Jede Situation ist einzigartig, und eine gute Beratung kann den Unterschied ausmachen.

Sara Gabernet
Rechtsanwältin Experte für Einwanderungs- und Strafrecht
M&CAbogados

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