Vorschriften:
Das Königliche Gesetzesdekret 9/2025 vervollständigt die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem es unter anderem Neuerungen im Arbeitnehmerstatut und im Allgemeinen Gesetz über die soziale Sicherheit einführt.
Modifikationen:
Beide Vorschriften wurden nacheinander reformiert. Nach dem derzeitigen Wortlaut von Artikel 48 des ET beträgt die Aussetzung des Arbeitsvertrags für die Geburt und Betreuung eines Kindes neunzehn Wochen für jeden Elternteil. Im Falle von Alleinerziehenden wird die Dauer auf…